Verbraucher - freundliche Mobilfunkvertraege
September 4, 2009
Im Sommer 2008 startete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit einer Abmahnaktion gegen eine große Anzahl von Mobilfunkanbietern. Ziel der Aktion war es, die Mobilfunkanbieter zu einem
fairen Umgang mit ihren Kunden
zu bewegen.
Die Verbraucherschützer bemängelten dabei etwa 200 Klauseln in den AGB`s oder Vertragsbedingungen der Mobilfunkunternehmen. Dabei ging es u.a. um Themen wie Kündigungsfristen, Zahlungsverzug, oder auch Datenschutz.
Bei rund der Hälfte der beanstandeten Regelungen erklärten sich die Mobilfunkanbieter schon vorgerichtlich zu einer Änderung bereit und unterzeichneten eine entsprechende Unterlassungserklärung. Die restlichen strittigen Klauseln wurden von den angerufenen Gerichten überprüft. Nach eigenen Angaben setzte sich dabei der Verbraucherzentrale Bundesverband in nahezu allen Punkten durch.
Herrausragend ist dabei vorallem die Entscheidung der Richter, die bisherige Vorgehensweise bei Änderung der AGB`s für rechtswidrig zu erklären. Bisher änderten die Mobilfunkunternehmen ihre AGB`s und informierten ihre Kunden darüber. Die Kunden hatte dann nur die Wahl, diese Änderung zu akzeptieren oder den Vertag gekündigt zu bekommen.
Diese einseitige Vertragsänderung schränken die Richter mit ihrem Urteil deutlich ein und orientieren sich dabei auch an der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Eine Übersicht aller Abmahnungen, sowie deren Entwicklung finden Sie hier (PDF/27KB).
Alle Urteile sind zum heutigen Zeitpunkt (04 Sept. 09) noch nicht rechtskräftig.
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